Die Schäden an Fahrzeugen sind für Laien nicht so einfach einzuschätzen, da sie oft nicht sofort erkennbar sind. Als Experte im Gebiet der Schadensbegutachtung können wir innere und äußere Schäden an Fahrzeugen schnell und umfassend feststellen und aufzeichnen.
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Durch ein solches professionelles Kfz-Gutachten können Sie sicherstellen, ausreichende, angemessene und vor allem genaue Informationen über die Schadenhöhe vorzuweisen, welche wiederum zur Durchsetzung angemessener Schadensersatzansprüche dienen.
Wichtig ist dabei die Wahl eines unabhängigen Sachverständigers, denn dies entscheidet oft über faire Schadenregulierung.
Unsere Gutachten sind umfassend und detailliert und informieren über Gesamtschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung.
Ein Kfz-Gutachten bietet sich auch beim geplanten Verkauf des Fahrzeugs an.
Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und keine Schuld tragen, sollten Sie unbedingt ein Kfz-Gutachten einholen. Die Versicherung des Unfallverursachers lässt normalerweise einen eigenen Begutachter die Einschätzung des Schadens vornehmen, was sich oftmals als Vorteil für den Unfallverursacher erweist. Deshalb empfiehlt es sich unbedingt, eine zweite, unabhängige Meinung einzuholen.
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Unsere Gutachten sind umfassend und detailliert und dienen in erster Linie dazu, angemessene Schadensersatzansprüche einfordern zu können. Sie beinhalten Informationen über technische Gegebenheiten, entstandene Schäden, benötigte Reparaturen sowie die jeweiligen Reparaturkosten.
All dies erhalten Sie im Normalfall kostenfrei, da die gegnerische Versicherung für die Kosten des Kfz-Begutachters aufkommen muss, sofern es sich nicht um Bagatellschäden handelt. Scheuen Sie sich also nicht, ein professionelles Gutachten einzuholen und kontaktieren Sie uns noch heute!
Bei Kleinschäden, also sogenannte Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in manchen Gebieten bis ca. 1000 Euro) wird in der Regel der Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten als Schadensnachweis anerkannt. Bei höheren Schäden an Fahrzeugen ist es ratsam, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu kontaktieren, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden daraus eventuell entstehen könnte.
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Bei einem Unfall, an dem Sie keine Schuld haben, trägt die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers die Kosten des Kfz Sachverständigen.
Bei Ihrem Kfz-Gutachter bekommen Sie einen detaillierten Kostenvoranschlag mit Bildmaterial innerhalb kürzester Zeit!
Bei einem Verkehrsunfall, an dem Sie keine Schuld tragen, ist ein Sachverständigen-Gutachten erforderlich.
Wenn Sie alle Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend machen wollen, dann erfordert es eine vollständige, fach- und sachgerechte Beweissicherung über Schadenhöhe und Schadenumfang.
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Beratung rund um alle technische Fragen zu einem Fahrzeug:
Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so bestehen Rechte und Pflichten bei der Abwicklung von Schäden (vorausgesetzt, man ist nicht der Unfallverursacher)
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Folgende Rechte stehen Ihnen zu:
Die gegnerische Versicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten (Schaden) ersetzen (Beispiele hierzu sind: Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)
§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB: "Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu."
Das Recht auf einen Anwalt, dem Sie die gesamte Schadensabwicklung übertragen können.
Unfall Gutachten / Gutachter
Jeder darf einen KFZ Unfall Gutachter seiner Wahl zur Eruierung des Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i. d. R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen.
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Die Reparaturbestätigung wird als Nachweis der Reparatur und zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung benötigt: