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IHR AUTO KFZ GUTACHTER UND SACHVERSTÄNDIGER
IN ESSEN

IHR AUTO KFZ GUTACHTER UND SACHVER-STÄNDIGER
IN ESSEN

Jedes Jahr passieren Millionen von Unfällen auf unseren Straßen. Sind Sie selbst betroffen, ist ein bedachtes und schnelles Handeln wichtig. Aber auch darüber hinaus bieten wir Ihnen viele Leistungen als Sachverständigenbüro.

KFZ-Gutachten

Die Schäden an Fahrzeugen sind für Laien nicht so einfach einzuschätzen, da sie oft nicht sofort erkennbar sind. Als Experte im Gebiet der Schadensbegutachtung können wir innere und äußere Schäden an Fahrzeugen schnell und umfassend feststellen und aufzeichnen.

Durch ein solches professionelles Kfz-Gutachten können Sie sicherstellen, ausreichende, angemessene und vor allem genaue Informationen über die Schadenhöhe vorzuweisen, welche wiederum zur Durchsetzung angemessener Schadensersatzansprüche dienen.


Wichtig ist dabei die Wahl eines unabhängigen Sachverständigers, denn dies entscheidet oft über faire Schadenregulierung.

Unsere Gutachten sind umfassend und detailliert und informieren über Gesamtschaden, Restwert, Wiederbeschaffungswert und merkantile Wertminderung.

Ein Kfz-Gutachten bietet sich auch beim geplanten Verkauf des Fahrzeugs an.

UNFALLGUTACHTEN

Wenn Sie in einen Unfall verwickelt sind und keine Schuld tragen, sollten Sie unbedingt ein Kfz-Gutachten einholen. Die Versicherung des Unfallverursachers lässt normalerweise einen eigenen Begutachter die Einschätzung des Schadens vornehmen, was sich oftmals als Vorteil für den Unfallverursacher erweist. Deshalb empfiehlt es sich unbedingt, eine zweite, unabhängige Meinung einzuholen.

Unsere Gutachten sind umfassend und detailliert und dienen in erster Linie dazu, angemessene Schadensersatzansprüche einfordern zu können. Sie beinhalten Informationen über technische Gegebenheiten, entstandene Schäden, benötigte Reparaturen sowie die jeweiligen Reparaturkosten.

All dies erhalten Sie im Normalfall kostenfrei, da die gegnerische Versicherung für die Kosten des Kfz-Begutachters aufkommen muss, sofern es sich nicht um Bagatellschäden handelt. Scheuen Sie sich also nicht, ein professionelles Gutachten einzuholen und kontaktieren Sie uns noch heute!

Kurzgutachten-Kostenvoranschlag

Bei Kleinschäden, also sogenannte Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in manchen Gebieten bis ca. 1000 Euro) wird in der Regel der Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten als Schadensnachweis anerkannt. Bei höheren Schäden an Fahrzeugen ist es ratsam, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu kontaktieren, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden daraus eventuell entstehen könnte.

Bei Kleinschäden, also sogenannte Bagatellschäden bis ca. 750 Euro (in manchen Gebieten bis ca. 1000 Euro) wird in der Regel der Kostenvoranschlag oder auch ein Kurzgutachten als Schadensnachweis anerkannt. Bei höheren Schäden an Fahrzeugen ist es ratsam, einen unabhängigen KFZ Sachverständigen zu kontaktieren, auch wenn ein wirtschaftlicher Totalschaden daraus eventuell entstehen könnte.

TECHNISCHE BERATUNG

Von uns bekommen Sie auch Technische Beratung.

Wir bieten Ihnen als ein unabhängiges und freies Sachverständigen Büro folgende Vorteile bei einer technischen Beratung.

Beratung rund um alle technische Fragen zu einem Fahrzeug:

– Bei einer Instandsetzung von Unfallfahrzeugen
– Bei einem Kfz-Kauf oder -Verkauf
– Ermittlung des Restwertes eines Fahrzeuges
– Check und Analyse zum technischen Zustand Ihres Fahrzeuges
– Sie erhalten bei den Kfz-Gutachtern eine kostenlose Erstberatung.

SCHADENBERATUNG

Sind Sie Opfer eines Verkehrsunfalls geworden, so bestehen Rechte und Pflichten bei der Abwicklung von Schäden (vorausgesetzt, man ist nicht der Unfallverursacher)

Folgende Rechte stehen Ihnen zu:

Die gegnerische Versicherung muss einem alle durch den Unfall entstandenen Kosten (Schaden) ersetzen (Beispiele hierzu sind: Reparatur, Leihwagen, Nutzungsausfall, Wertminderung usw.)

§ 249 Abs. 2 S. 1 BGB: „Dem Geschädigten steht bei voller Haftung ein möglichst vollständiger Ausgleich des Schadens zu.“

Das Recht auf einen Anwalt, dem Sie die gesamte Schadensabwicklung übertragen können.

Unfall Gutachten / Gutachter

Jeder darf einen KFZ Unfall Gutachter seiner Wahl zur Eruierung des Schadens beauftragen, aber nur ab einer gewissen Schadenshöhe (i. d. R. 715 Euro) wird dieser von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Wer also nach einem Bagatellunfall sofort zu einem Gutachter geht, muss damit rechnen, die Kosten des Gutachters selbst zu bezahlen.

REPARATURBESTÄTIGUNG

REPARATURBESTÄTIGUNG

Für eine durchgeführte Reparatur eines Unfallfahrzeugs bekommen Sie eine Bestätigung, die man Reparaturbestätigung nennt.

Die Reparaturbestätigung wird als Nachweis der Reparatur und zur Vorlage bei der gegnerischen Versicherung benötigt:

– wenn Sie der gegnerischen Versicherung keine Rechnung vorlegen können

oder

– wenn Sie die Fahrzeug-Reparatur selbstständig vorgenommen haben.

Einer der Gründe dafür ist, die oftmals ausstehende Regulierung des Nutzungsausfalls oder noch ausstehende Beträge, als Beispiel: verursacht durch eine vorläufige Regulierung auf Basis eines wirtschaftlichen Totalschadens.

Die gegnerische Versicherung des Unfallverursachers hat die Kosten einer Reparaturbestätigung zu tragen